Corona Regel Überblick

Update 25.05.2021

Aufgrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von dauerhaft unter 50 entfällt die Pflicht zur Terminbuchung. Es dürfen sich maximal 10 Personen im Geschäft aufhalten.

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ändern sich erneut die Regeln für den Einzelhandel und es gibt erste Öffnungsschritte für die Gastronomie. Die offiziellen Regeln für die nächsten 14 Tage (wenn die Inzidenz weiter zwischen 50 und 100 bleibt, findet Ihr hier im Bild, darunter dann unsere konkreten Schritte zur Umsetzung dessen:

Wir stürzen uns allerdings nicht sofort in eine „volle“ Öffnung, das erfordert zuviel Vorarbeit und erscheint uns auch unverantwortlich. Daher werden wir es etwas langsamer angehen:

  • Ab Montag, 17.05.2021 öffnen wir den Gastronomie– (und somit Spiel-)betrieb im Außenbereich. Also drückt die Daumen für gutes Wetter! Neue Außenbestuhlung, Sonnenschirme und eine Überraschung für unsere Gäste sind schon unterwegs. Tagesaktuell Getestete, Geimpfte und Genesese (jeweils mit Nachweis) dürfen wieder Platz nehmen.
    Update 01.06.2021: Gastro ist jetzt auch im Innenbereich mit reduzierter Tischzahl wieder offen.
  • Für die Öffnung des gastronomischen Angebots im Innenraum warten wir die weitere Entwicklung im Verlauf der kommenden Woche ab und bewerten diese.
  • Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Monzag und Dienstag 13:00-18:00 Uhr, Mittwoch bis Samstag 13:00 – 22:00 Uhr.
  • Ab Donnerstag, 20.05.21 sind unsere Tabletoptische wieder bespielbar. Um diese reservieren und bespielen zu können ist jeweils ein tagesaktueller offizieller Antigentest (Testzentrum oder dokumentiert in Apotheke) notwendig. Gleichwertig zum Test ist der Nachweis der vollständigen Impfung oder der durchgemachten Infektion.
  • Update 01.06.2021: Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung entfallen im Geschäft, zu jeder Zeit dürfen sich 10 Kunden im Geschäft aufhalten.
  • Das volle Übersichts-PDF für den Stufenplan findet Ihr hier (externer Link).
  • Den kompletten Text der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg könnt Ihr hier einsehen (externer Link)

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